FAQ

Eine Anleitung hierzu finden Sie in der Rubrik Angebote!

Schicken Sie uns eine Mail an wohnbau@wb-rottenburg.de und informieren uns über Ihre geplante Veränderung.

Nur mit einem gültigen Wohnberechtigungsschein haben Sie Anspruch auf eine geförderte Wohnung.

Beim Bürgerbüro für Soziales bei der Stadt Rottenburg am Neckar erhalten Sie einen Wohnberechtigungsschein. Bitte melden Sie sich vorab telefonisch an oder schreiben eine Mail an: soziales@rottenburg.de.

Schreiben Sie eine Mail an wohnbau@wb-rottenburg.de und teilen uns Ihre neuen Kontaktdaten schriftlich mit.

Die Wohnbau Rottenburg am Neckar ist für Sie zu folgenden Öffnungszeiten erreichbar:

Montag: 8:00 – 12:00 Uhr14:00 – 16:00 Uhr
Dienstag:8:00 – 12:00 Uhr14:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch:8:00 – 12:00 Uhr14:00 – 16:00 Uhr
Donnerstag:8:00 – 12:00 Uhr14:00 – 16:00 Uhr
Freitag:8:00 – 12:00 Uhr

Per Mail unter: wohnbau@wb-rottenburg.de
Per Telefon unter: 07472/ 165-493

Rufen Sie umgehend die Feuerwehr (112) und verlassen Sie das Gebäude.

Wenn möglich, unbedingt die anderen Bewohner ebenfalls informieren.

Ja, Sie werden auch mit Mietvertrag verpflichtet, eine Hausrat- und Haftpflichtversicherung abzuschließen.

Es handelt sich um eine Sachversicherung, die bei Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Einbruch usw. an Ihren Haushaltsgegenständen eintritt.

Die meisten Gegenstände in Ihrem Haushalt, aber auch in den gemeinschaftlich genutzten Flächen, wie Fahrrad-, Müllraum, Garagen usw. sind durch eine Hausratversicherung versichert. Beispielsweise Möbel, Gebrauchsgegenstände wie Wasch- und Spülmaschinen aber auch Sportgeräte usw.

Diese Versicherung deckt ein Missgeschick oder Fehlverhalten ab, bei dem ein Schaden verursacht wurde. Abgedeckt sind Personen-, Sach- und Vermögensschäden bis zur vereinbarten Höhe.